Die aktuelle Klimadiskussion zeigt deutlich, wie wichtig ein schonender Umgang mit unserer Umwelt ist. Die EU und die Bundesregierung haben eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die den Einsatz von Kältemitteln und das Betreiben von Kälteanlagen betreffen. Diese sind für Sie als Anlagenbetreiber verbindlich.
Betreiber (Arbeitgeber) sind natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Kontrolle und Verantwortung über das technische Funktionieren eines Betriebsmittels (Maschine, Anlage) ausüben.
Ein Mitgliedsstaat kann in bestimmten, genau bezeichneten Situationen dem Eigentümer die Pflichten des Betreibers übertragen. Die KWKT nimmt auch hier seine Vorreiterrolle ernst und informiert Sie über die aktuellen Gesetze und Verordnungen.
Neufassungen, Entwicklungen und EN-Entwürfe greifen wir zeitnah auf und setzen diese in unseren Produkten um. Ozone Depletion Potential Global Warming Potential Gesetzesübersicht
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009, Verordnung (EU) Nr. 517/2014, Proaktive Lösungen
Die regelmässigen Wartung und Instandhaltung Ihrer Kälteanlagen erhöht deren Betriebssicherheit und Verfügbarkeit und hat einen wesentlichen Einfluss auf deren Lebensdauer. Besonders Teile mit hoher Temperatur- und Druckbeanspruchung sowie sämtliche Verschleissteile erfordern eine regelmässige Überprüfung und Pflege. Unser Wartungsangebot beinhaltet zusätzlich die Reinigung der Bauteile, wenn Verschmutzungen die Funktion und Energieeffizienz einer Kältemaschine negativ beeinflussen. Dies gilt vor allem für Rückkühler, die besonders in der Blütezeit häufiger von Luftverschmutzungen betroffen sind.
RAHMEN DER WARTUNG
Erhaltung der geplanten Lebensdauer von Anlagen Sicherstellung der Verfügbarkeit und gleichbleibender Energieeffizienz Erfüllung der gesetzlichen Auflagen
Umstellen von Kälteanlagen auf umweltfreundliche Kältemittel
Umbauarbeiten an Split-Kühlanlagen
Funktionscheck an der Kälteanlage
Austauschen von Strom-intensiven Alt-Komponenten gegen Hocheffizienz-Produkte (Pumpen, Ventilatoren, Expansionsventile, etc.)
Funktionsanpassung in der MSR-Technik, Optimieren von Regelparametern
Überprüfen und Nachjustieren der Systemhydraulik
Wartungs- und Instandhaltungsplan nach Bedürfnis des Kunden
Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen einschließlich deren Peripherie beliebiger Hersteller
Hygienekontrolle von Kühltürmen
Fachgerechter Umgang mit Gefahrstoffen
DICHTHEITSKONTROLLE & EMISSIONSVERMEIDUNG
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, die mit Kältemittel der Gruppe fluorierte Treibhausgase (FKW und H-FKW) betrieben werden, sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Emissionen fluorierter Treibhausgase zu vermeiden.
Diese Systeme müssen alle 12 Monate überprüft werden.